Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Handwerksbetrieb Hauke Kirschner Sanitär- und Heizungstechnik 

Stand: 02.03.2025 

 

§ 1 Geltungsbereich 

1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen 

Hauke Kirschner Sanitär- und Heizungstechnik Pasleker Str. 4, 25524 Itzehoe Tel. 04821 43 82 446 Mail: [email protected] (im Folgenden „Auftragnehmer“) 

und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“). 

2.            Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang 

1.            Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen im Bereich Installation, Wartung und Reparatur von Sanitär und Heizungsanlagen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag. 

2.            Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 

 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss sowie Unterlagen 

1.            Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 

2.            Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer zustande. 

3.            Der Auftragnehmer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, sind nur ausdrücklich getroffene Vereinbarungen über eine bestimmte Beschaffenheit oder eine bestimmte Haltbarkeit des Kaufgegenstandes als eine Garantie zu werten. 

4.            Kostenvoranschläge, Berechnungen, Zeichnungen oder andere Unterlagen sowie Warenproben dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages / Kaufes wieder zurück zu geben, Kopien und andere Vervielfältigungen sind zu vernichten. 

 

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen 

1.            Die in den Angeboten bzw. Verträgen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Endpreis vereinbart. 

2.            Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. 

3.            Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine angemessene Pauschale für Mahnkosten zu verlangen. 

4.            Alle Preise gelten ab Niederlassung des Auftragnehmers inklusive Mehrwertsteuer zzgl. Verpackung und Versand 

5             Mehrwertsteuererhöhungen werden im Kaufmännischen Verkehr sofort, im nichtkaufmännischen Verkehr dann an den Käufer weiterberechnet, wenn die Ware nach dem Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschlussgeliefert wird 

6.            Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um eine Gegenforderung aus demselben Vertrag 

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

1.            Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und in erforderlicher Weise vorzunehmen (z. B. Bereitstellung von Plänen, Berechnungen, Zugang zu Räumlichkeiten etc.). 

2.            Verzögert sich die Ausführung der Leistungen infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängert sich die vereinbarte Fertigstellungsfrist entsprechend. Etwaige Mehrkosten, die dadurch entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. 

 

§ 6 Ausführung der Arbeiten und Termine 

1.            Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. 

2.            Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine anzupassen, wenn dies aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Lieferverzögerungen bei Materialien), notwendig wird. 

3.            Sollte der Auftragnehmer einen Festtermin nicht einhalten können, wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert und ein Ersatztermin vereinbart. 

 

§ 7 Gewährleistung 

1.            Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Maßgeblich sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 

2.            Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können weitere gesetzliche Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. 

3.            Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

 

§ 8 Haftung 

1.            Der Auftragnehmer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

2.            Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

3.            Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

4.            Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Auftraggeber bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). 

Gegenüber einem Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, gilt weiterhin folgendes: 

Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rage Pflichten (55 377, 381 HGB) nachgekommen ist. 

Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung. der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Auftragnehmer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 

5.            Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß. 

6.            Gegenüber einem Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, ist die Haftung für Sachmängel die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. 

7.            Soweit der Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers erfüllen muss, hat er im Falle des Lieferantenregresses der 445a, 445b, 445c und 478 BGB den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der Mängelbeseitigung die kostenmäßig günstigste Art zu wählen. 

Für einen Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss der Mangelhaftung. 

 

§ 9 Rücktritt, Kündigung und Vertragsstrafen 

1.                  Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im gegenseitigen Einvernehmen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ausgenommen Geschäfte nachdem Fernabsatzgesetz wo jedem Verbraucher (nicht Geschäftsmann) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zusteht. 

2.            Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt. 

3.            Vertragsstrafen, sofern vereinbart, richten sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. 

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt 

 

Die gelieferten Materialien und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. 

 

§ 11 Lieferung und Gefahrenübergang 

1.       Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus 

2.       Für Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder anderen unabwendbaren, durch den Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Umständen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Der Auftraggeber der Verbraucher ist hat auch innerhalb der verlängerten Lieferfrist das Recht zum Rücktritt gemäß den gesetzlichen Regelungen (§§437 Nr. 2, 440 BGB) insbesondere, weil der ursprüngliche Termin nicht eingehalten werden konnte 

3.       Für den eintritt eines Lieferverzugs ist eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. 

4.       Wird der Auftragnehmer selbst nicht beliefert obwohl er deckungsgleiche Bestellungen bei zuverlässigen Lieferanten aufgegeben hat, wird er von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten er ist verpflichtet den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu unterrichten und erstattet jede schon erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers. 

5.       Teillieferungen sind zulässig soweit zumutbar 

6.       Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Auftragnehmer. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug, befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Auftraggebers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Auftraggeber für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Auftraggeber verschuldete Warte/Standzeiten werden berechnet. 

7.       Gerät der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. 

 

§ 12 Verjährung 

 

1.       Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren Ansprüche des Auftraggebers, der kein Verbraucher ist, in einem Jahr. 

2.       Handelt es sich bei der Leistung gem. Nr. 1 jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere §$ 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 444, 445b BGB). 

3.       Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel der Kaufsache beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gem. § 8 verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

§ 13 Schlussbestimmungen 

1.            Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

2.            Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. 

3.            Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

4.            Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.